Honorarordnung

Für die Anwendung des Ansatzes innerhalb des Honorartarifs sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:

1. Die mit der Sache verbundene Verantwortung
2. Die Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber
3. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers
4. Die vom Treuhänder geforderten Sachkenntnisse
5. Der Schwierigkeitsgrad der Aufgabe
6. Die allgemeinen Betriebskosten

Auf das voraussichtliche Honorar können Vorschüsse verlangt und Zwischenrechnungen gestellt werden.

Besonderes

Für die nachfolgenden Aufgaben werden mindestens die folgenden Grundhonorare verrechnet:

Revisionsstellenmandate Fr. 1'000.–
Verwaltungsratsmandate Fr. 3'000.–
Domizilgebühren Fr. 900.–
Gesellschaftsgründungen Fr. 1'600.–

Die besonderen Honorare sind im Voraus zahlbar, ausser es bestehen andere Vereinbarungen. Zusätzlich zu den Grundhonoraren ist der Zeitaufwand in Rechnung zu stellen. Die Grundhonorare können bei Gesellschaftern ermässigt werden, die keine Geschäftstätigkeit mehr ausüben.