Honorarordnung
Für die Anwendung des Ansatzes innerhalb des Honorartarifs sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:
1. | Die mit der Sache verbundene Verantwortung |
2. | Die Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber |
3. | Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers |
4. | Die vom Treuhänder geforderten Sachkenntnisse |
5. | Der Schwierigkeitsgrad der Aufgabe |
6. | Die allgemeinen Betriebskosten |
Auf das voraussichtliche Honorar können Vorschüsse verlangt und Zwischenrechnungen gestellt werden.
Besonderes
Für die nachfolgenden Aufgaben werden mindestens die folgenden Grundhonorare verrechnet:
Revisionsstellenmandate | Fr. 1'000.– |
Verwaltungsratsmandate | Fr. 3'000.– |
Domizilgebühren | Fr. 900.– |
Gesellschaftsgründungen | Fr. 1'600.– |
Die besonderen Honorare sind im Voraus zahlbar, ausser es bestehen andere Vereinbarungen. Zusätzlich zu den Grundhonoraren ist der Zeitaufwand in Rechnung zu stellen. Die Grundhonorare können bei Gesellschaftern ermässigt werden, die keine Geschäftstätigkeit mehr ausüben.